Noch bis zum 1. März 2024 (15:00 Uhr) können gemeinnützige Organisationen und Unternehmen ihre Interessenbekundung am Förderprogramm „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“ einreichen.
Das Förderprogramm rückenwind³ aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) zielt auf die Fachkräftesicherung in sozialen Berufs- und Arbeitsfeldern ab. Es fördert Modellvorhaben der Personal- und Organisationsentwicklung und des Kulturwandels mit besonderem Fokus auf die Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels. Förderfähig sind Konzepte und Maßnahmen in einem der sieben Handlungsfelder „Arbeitsmodelle & Arbeitsorganisation“, „Chancengleichheit & Inklusion“, „Kompetenz & Umgang mit Technologie“, „Personalgewinnung & Personalbindung“ sowie „Führungs- & Unternehmenskultur“. Das Programm wird in enger Partnerschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) umgesetzt.
Zweistufiges Auswahlverfahren
Das zweistufige Auswahlverfahren für die aktuelle Ausschreibung beginnt mit einer Interessenbekundung über das Online-Förderportal Z-EU-S. Nach entsprechender Prüfung durch die ESF-Regiestelle nach festgelegten Auswahlkriterien wählt die aus jeweils sechs bestellten Vertreter*innen der BAGFW und des BMAS bestehende Steuerungsgruppe jene Träger aus, die anschließend einen Hauptantrag stellen können. Die abschließende finanzielle Prüfung und Bewilligung erfolgt durch die Fachstelle Europäischer Sozialfonds der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
„Wir empfehlen antragstellenden Organisationen dringend, im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens Kontakt mit dem Mitglied ihres jeweiligen Bundesverbandes in der Steuerungsgruppe rückenwind³ aufzunehmen“, sagt Bettina Wegner, Leiterin der ESF-Regiestelle bei der BAGFW. „Sie beraten die Träger ihres Verbandes bei der Antragsstellung und vertreten sie anwaltschaftlich in der abschließenden Steuerungsgruppensitzung mit dem BMAS.“ Nicht verbandlich gebundene, gemeinnützige Träger der Sozialwirtschaft sollten sich direkt an die ESF-Regiestelle wenden. Am 15. Februar 2024 können Träger über ein Online-Angebot der BAGFW in Kleingruppen Fragen stellen, die im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens auftauchen.
Zahlreiche Projekte werden aus EU- und Bundesmitteln gefördert
Insgesamt stehen für die Förderung der Projekte in der Förderperiode 2021 – 2027 ESF-Plus-Mittel in Höhe von 74 Millionen Euro zuzüglich Bundesmittel zur Verfügung. Zwischen April 2023 und Anfang Januar 2024 haben bereits 57 neue rückenwind³-Vorhaben ihre Arbeit aufgenommen. 33 weitere Projekte wurden im Dezember von der Steuerungsgruppe aus BAGFW und BMAS für die zweite Antragsrunde ausgewählt. Die Träger haben maximal 36 Monatefür die Umsetzung ihrer Ansätze und die Erarbeitung transferfähiger Ergebnisse und Erfahrungen Zeit. Im Vorgängerprogramm rückenwind+ wurden insgesamt 148 Modellprojekte durchgeführt. Eine Übersicht über die Inhalte und Träger der geförderten Projekte ist auf der Website des Programms (www.bagfw-esf.de) abrufbar.
Weitere Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen im Programm rückenwind³ sind für die zweite Hälfte des Jahres 2024 und für 2025 geplant.
Informationen zur Antragstellung
Die Website des Programms rückenwind³ stellt unter der Rubrik „Förderung“ umfangreiches Informationsmaterial für die Antragstellung zur Verfügung. Interessenten finden dort die Förderregularien, Arbeitshilfen, Anleitungen, FAQs, Präsentationen der Infoveranstaltungen und vieles mehr.