Mit dem Beginn der Zinswende im Jahr 2022 haben sich Finanzierungen auch für die soziale Infrastruktur deutlich verteuert. Mit öffentlichen Förderkrediten und Zuschüssen können kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kirchen langfristige Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur trotzdem zinsgünstig finanzieren.
Sie planen einen Kindergarten, eine Pflegeeinrichtung oder eine Behindertenwerkstatt oder wollen eine solche Immobilie sanieren? Sie möchten in Nachhaltigkeit investieren, z. B. mit Maßnahmen zur Energieeffizienz? Dazu benötigen Sie eine Kreditfinanzierung? Dann lohnt ein Blick in die Angebote der bundeseigenen Förderbank KfW, der landwirtschaftlichen Rentenbank, der regionalen Förderbanken der Bundesländer oder auch in die Förderangebote der Kommunen und Landkreise. Ob Neubau oder Hauskauf, Umbau der Räume oder auch die Anschaffung der Einrichtung – für fast alle Vorhaben gibt es öffentliche Fördermittel. Förderfähig sind z. B. Investitionen in Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Betreutes Wohnen, Wohnimmobilien, ambulante Pflegeeinrichtungen, Behindertenwerkstätten, Kindergärten, Schulen, Sportanlagen, kulturelle Einrichtungen und vieles mehr.
Exemplarisch können hier die Programme „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (KfW 261 und 263), „Klimafreundlicher Neubau“ (KfW 298; aktueller Antragsstopp bis der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten ist), „Leben auf dem Land“ (Rentenbank 249) und „Räumliche Strukturmaßnahmen“ (Rentenbank 298 und 204) genannt werden.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie im Internet:
Antragstellung bei der Hausbank
KfW-Programme werden grundsätzlich immer im Hausbankverfahren vergeben. Das bedeutet: Der Investor stellt vor Beginn des Vorhabens einen Antrag auf KfW-Förderung bei einem Finanzierungsinstitut seiner Wahl. Die Bank prüft, ob das Programm zu dem geplanten Vorhaben passt. Wenn dies der Fall ist, reicht sie einen Kreditantrag bei der KfW ein und zahlt – bei positivem Förderbescheid – die Finanzierung aus. Aber Achtung: Der Antrag muss auf jeden Fall vor Beginn des Vorhabens gestellt werden! Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Baumaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die SozialBank bietet institutionellen Investoren verschiedene Förderprogramme im Hausbankenverfahren an. Um einen Förderkredit zu beantragen, wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater. Wir unterstützen Sie gerne!
Fördermittelberatung kann sinnvoll sein
Insgesamt ist die Fördermittellandschaft in Deutschland sehr heterogen und regional sehr unterschiedlich. Dazu können verschiedene Programme oder Zuschüsse miteinander kombiniert werden oder ergänzen sich. Oftmals ist es bei größeren oder komplexeren Investitionsvorhaben schwierig, die optimale Kombination oder Auswahl der Förderprogramme zu finden. Dann kann die Hinzuziehung eines Fördermittelberaters oder einer Beratungsgesellschaft sinnvoll sein. Hier kann als Beispiel die SozialGestaltung, die auf Beratung spezialisierte Tochtergesellschaft der SozialBank, genannt werden. Mit ihrem „ZuschussGestalter“ und individueller Beratung durch ihre Expert*innen begleitet sie die Planung von Bau- oder Sanierungsvorhaben in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft mit dem Ziel, das Zuschusspotenzial zu steigern und das passende Förderprogramm zu finden.
In 4 Schritten zur Zuschussberatung
- Starten Sie den ZuschussGestalter unter dem unten angegebenen Link.
- Beantworten Sie kurze Fragen zu Ihrem Vorhaben, Ihrer Einrichtung und Ihrem Projektstatus.
- Erhalten Sie eine Einschätzung zu Ihren Zuschusschancen und Tipps zur Verbesserung Ihres Potenzials.
- Nutzen Sie unser Angebot zur individuellen Zuschussgestaltung.