Die Nachhaltigkeitsberichterstattung fordert zunehmend Informationen über Tätigkeiten, Ressourcen und Beziehungen entlang der Wertschöpfungskette. Produkte werden nicht mehr isoliert betrachtet, sondern als Teil einer umfassenden Kette, die alle Aspekte der beteiligten Akteure transparent macht.
Die EU-Richtlinie zur erweiterten Berichtspflicht zu Nachhaltigkeitsthemen (CSRD-Richtlinie) ist mit den damit verknüpften Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS-Standards), die Basis einer nachhaltigen Berichterstattung. Diese beinhalten auch die sogenannten ESG-Kriterien für die Dimensionen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Governance).
Festgeschriebener Bestandteil der CSRD-Richtlinie ist der Anspruch, dass sich die gemeldeten Informationen des Berichts sowohl auf die eigenen internen Tätigkeiten des Unternehmens als auch auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette beziehen. Dazu zählen sämtliche Aktivitäten, Ressourcen und Beziehungen, die im Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell und der externen Umgebung stehen, in dem das Unternehmen agiert. Die Wertschöpfungskette erstreckt sich über verschiedene Ebenen, beginnend mit der Konzeption bis zum Ende der Lebensdauer der Produkte oder Dienstleistungen.
Bestandteile der Wertschöpfungskette
Zu den relevanten Elementen der Wertschöpfungskette gehören:
- Interne Aktivitäten des Unternehmens (z. B. das Personalwesen)
- Tätigkeiten entlang seiner Liefer-, Vermarktungs- und Vertriebskanäle, einschließlich der Beschaffung von Materialien und Dienstleistungen sowie dem Verkauf und der Lieferung von Produkten und Dienstleistungen
- Das finanzielle, geografische, geopolitische und regulatorische Umfeld, in dem das Unternehmen operiert.
Abgrenzung der Wertschöpfungskette zur Lieferkette
Die Wertschöpfungskette ist umfassender und schließt alle Phasen des Produktlebenszyklus ein; es werden sowohl interne als auch externe Aktivitäten berücksichtigt. Dagegen fokussiert sich die Lieferkette nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) spezifischer auf den Einkauf und die Beschaffung. Nur dem Unternehmen vorgelagerte Betriebe werden hierbei berücksichtigt. Die kommende EU-Richtlinie zur Lieferkette (CSDDD) wird über das deutsche LkSG hinausgehen und soll alle vorgelagerten Tätigkeiten und Teile der nachgelagerten Tätigkeiten innerhalb der Wertschöpfungskette abdecken.
Erforderliche Angaben
Die aktuellen Standards verlangen nur bestimmte Daten von der Wertschöpfungskette, wie z. B. die Offenlegungsanforderungen „ESRS E1-6 Gross Scopes 1, 2, 3 und gesamte Treibhausgasemissionen“. Wenn Unternehmen mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (impacts, risks and opportunities – IRO) verbunden sind und dies nach dem Ergebnis der Wesentlichkeitsbewertung aus unternehmensspezifischer Sicht erforderlich ist, sollen sie zusätzliche Kennzahlen für die Wertschöpfungskette bereitstellen. Die ESRS verlangen dabei insbesondere, dass Kennzahlen berücksichtigt werden, die für das Verständnis der Auswirkungen oder die Verfolgung der Wirksamkeit der Unternehmensmaßnahmen notwendig sind. Wenn direkte Informationen über die Wertschöpfungskette schwierig zu erhalten sind, können Unternehmen in solchen Fällen auf andere angemessene Informationen zurückgreifen, um eine Schätzung vorzunehmen. Dies kann beispielsweise Branchendaten oder indirekte Quellen umfassen. Die Genauigkeit dieser Schätzungen sollte im Bericht angegeben werden.
Um den Unternehmen eine Umsetzungshilfe zur Wertschöpfungskette an die Hand zu geben, hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) einen Leitfaden veröffentlicht, der sich auf die sektorunabhängigen ESRS bezieht. Dieser ordnet die Wertschöpfungskette in die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein und richtet sich an große börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen, die den ESRS-Standards unterliegen. Er ist daher nicht für die Verwendung durch nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bestimmt, die den zukünftigen freiwilligen KMU-Standard verwenden können. Ob für diese noch Umsetzungshilfen veröffentlicht werden, bleibt abzuwarten.
Die SozialGestaltung GmbH ist die auf Beratung und Fortbildung spezialisierte Tochtergesellschaft der SozialBank. Sie unterstützt bei der Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse, der Vorbereitung und Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts und stellt einen CO2-Rechner zur Erstellung der eigenen Ökobilanz bereit.
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