Offenlegungsverordnung

Im Folgenden finden Sie Informationen darüber, wie die SozialBank im Rahmen ihrer Produkte und Dienstleistungen ökologische und soziale Merkmale berücksichtigt.

SozialBank

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten

Es finden regelmäßige Überprüfungen der Vorschriften zur Offenlegungs- und TaxonomieVO statt. Die Informationen zu den Produkten und Dienstleistungen der Bank sind nach der Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten – auch Offenlegungsverordnung genannt – vorgeschrieben.


GemeinwohlInvest


Individuelle Vermögensverwaltung


Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Offenlegungsverordnung

Spezifische Informationen zur Anlageberatung

Spezifische Informationen zur Finanzportfolioverwaltung


Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

 

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