Was bedeutet „Nachrangigkeit“?
Die Nachrangigkeit einer Geldanlage bedeutet, dass Anleger im Falle einer Insolvenz erst später (nachrangig) bedient werden. Dadurch beinhalten Nachranganleihen im Vergleich zu anderen langfristigen Anlageformen wie Festgeld ein höheres Risiko. Aufgrund des erhöhten Risikos gehen nachrangige Anleihen häufig mit höheren Zinssätzen einher.
Anlegen mit Verantwortung
Mit der nachrangigen Geldanlage bieten wir Unternehmen, Stiftungen und Organisationen eine Möglichkeit, ihr Kapital zu einem festen Zinssatz und ohne Kontoführungsgebühren bei uns anzulegen. Im Vergleich zu anderen langfristigen Anlageformen – beispielsweise einem Festgeldkonto - profitieren Sie dabei infolge der Nachrangigkeit von höheren Zinssätzen und einer höheren Rendite.
Unsere langjährige Erfahrung im Bereich Geldanlage bietet Anlegern eine sichere und rentable Möglichkeit der Vermögensbildung. Mit der Anlage Ihrer freien Liquidität tragen Sie außerdem zur sozialen Wertschöpfung bei: Durch zielgerichtete Finanzierungen unterstützen wir gemeinsam zukunftsweisende Projekte in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft.
Profitieren Sie von einem höheren Zinsertrag im Vergleich zu Festgeld und anderen langfristigen Geldanlagen.
Ähnlich wie bei einer Festgeldanlage legen Sie Ihr Geld für einen bestimmten langfristigen Zeitraum von 5, 7 oder 10 Jahren an.
Der Anlagebetrag pro Firmenkunde beträgt mindestens EUR 100.000,00.
Die Kontoführung ist kostenfrei. Bei uns gibt es keine versteckten Gebühren, keine einmaligen oder laufenden Kosten.
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Geldanlage bieten wir Ihnen Vertrauen, Sicherheit und Transparenz. Unsere Lösungen sind auf die individuellen Bedürfnisse von Firmenkunden aus der Sozial- und Gesundheitswirtschaft zugeschnitten und bieten Ihnen eine sichere und rentable Möglichkeit der Vermögensbildung.
Konditionen der Nachrangigen Geldanlage
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Konditionen der nachrangigen Geldanlage mit Gültigkeit ab dem 05.11.2024.
- Mindesteinlage: EUR 100.000,00
- Laufzeit: 5 Jahre, 7 Jahre oder 10 Jahre (langfristiger Anlagehorizont)
- Zinsen: Festzins in Höhe von bis zu 4,50 % p.a. Über den aktuellen Zinssatz informiert Sie gerne Ihre Geschäftsstelle.
- Zinsgutschrift: Die Zinsen werden jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres ausgezahlt.
- Verfügbarkeit: Die nachrangige Einlage ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Eine vorzeitige Verfügung ist nicht möglich.
- Kosten: Kostenloses Anlagekonto
- Einlagensicherung: Ihre Nachrangeinlage ist durch die Anbindung an die BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. im Rahmen der Einlagensicherung geschützt.
- Risiken: Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen. Zudem weist die nachrangige Einlage kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet. Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.