Was bedeutet „Nachrangigkeit“?
Die Nachrangigkeit einer Geldanlage bedeutet, dass Investoren im Falle einer Insolvenz erst nachrangig bedient werden. Dies führt dazu, dass Nachranganleihen im Vergleich zu anderen langfristigen Anlageformen wie zum Beispiel ein Festgeld mit einem erhöhten Risiko verbunden sind. In der Regel werden diese Anleihen daher mit höheren Zinssätzen ausgestattet, um das zusätzliche Risiko zu kompensieren.
Hinweis: Für nachrangige Einlagen gilt somit keine Einlagensicherung. Sie unterliegen keinem direkten Schutzmechanismus.
Anlegen mit Verantwortung
Mit der nachrangigen Geldanlage bieten wir Unternehmen, Stiftungen und Organisationen eine Möglichkeit, ihr Kapital zu einem festen Zinssatz und ohne Kontoführungsgebühren bei uns anzulegen.
Unsere langjährige Erfahrung im Bereich Geldanlage bietet Anlegern eine rentable Möglichkeit der Vermögensbildung. Mit der Anlage Ihrer freien Liquidität tragen Sie außerdem zur sozialen Wertschöpfung bei: Durch zielgerichtete Finanzierungen unterstützen wir gemeinsam zukunftsweisende Projekte in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft.
Konditionen der Nachrangigen Geldanlage
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Konditionen der nachrangigen Geldanlage mit Gültigkeit ab dem 05.11.2024.
Mindesteinlage: | EUR 100.000,00 |
Laufzeit: | 5 Jahre, 7 Jahre oder 10 Jahre (langfristiger Anlagehorizont) |
Zinsen: | Festzins in Höhe von bis zu 4,50 % p.a. Über den aktuellen Zinssatz informiert Sie gerne Ihre Geschäftsstelle. |
Zinsgutschrift: | Die Zinsen werden jeweils nachträglich zum 31. Dezember eines jeden Jahres ausgezahlt. |
Verfügbarkeit: | Die nachrangige Einlage ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Eine vorzeitige Verfügung ist nicht möglich. |
Kosten: | Kostenloses Anlagekonto |
Profitieren Sie von einem höheren Zinsertrag im Vergleich zu Festgeld und anderen langfristigen Geldanlagen.
Ähnlich wie bei einer Festgeldanlage legen Sie Ihr Geld für einen bestimmten langfristigen Zeitraum von 5, 7 oder 10 Jahren an.
Der Anlagebetrag pro Firmenkunde beträgt mindestens EUR 100.000,00.
Die Kontoführung ist kostenfrei. Bei uns gibt es keine versteckten Gebühren, keine einmaligen oder laufenden Kosten.
Die Rückzahlung der Einlage sowie die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind an die Zahlungsfähigkeit der Bank gebunden. Im Falle einer Insolvenz werden Ansprüche aus nachrangigen Einlagen erst nach der Begleichung der Forderungen nicht nachrangiger Gläubiger berücksichtigt.
Die nachrangige Einlage unterliegt keinem Kursrisiko. Der Zinssatz ist fest vereinbart und bleibt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen unverändert.
Die nachrangige Einlage unterliegt keinem Fremdwährungsrisiko, da sie auf Euro lautet.