Erfolgreiches Fundraising und Geldauflagenmarketing
Fundraising und Geldauflagenmarketing sind zwei Säulen, die gemeinnützigen Organisationen helfen, ihre Ziele zu erreichen und ihre Projekte zu finanzieren. Während sich Fundraising auf die freiwillige finanzielle Unterstützung durch Spenderinnen und Spender konzentriert, bietet das Geldauflagenmarketing eine zusätzliche Möglichkeit, Mittel zu akquirieren.
Bußgeldmarketing: Eine Chance für gemeinnützige Organisationen
Unter Geldauflagenmarketing versteht man laut Strafprozeßordnung (StPO), § 153a „Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen2, dass von einer Klage abgesehen wird und stattdessen z. B. „einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen“ ist.Dies ist ein wirksames Mittel zur Generierung zusätzlicher Mittel, die ohne Zweckbindung verwendet werden können und somit dort eingesetzt werden können, wo der Bedarf am größten ist.
In Deutschland werden jährlich über sechs Millionen Strafprozesse geführt und davon viele ca. Gerichts- und Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. In den letzten Jahren erhielten Stiftungen, Vereine und Bürgerinitiativen auf diese Weise mehr als 87 Millionen Euro zugewiesen. Nutzen auch Sie Geldauflagen Fundraising, indem Sie Ihren Verein oder Ihre Organisation im Geldauflagen-Jahrbuch auflisten und so Bußgeld für den guten Zweck erhalten.
Das sogenannte Bußgeld bzw. Geldauflagen Fundraising ist für viele gemeinnützige Organisationen eine wichtige Einnahmequelle. Bei der strategischen Umsetzung unterstützt die GFS Fundraising Solutions GmbH, u.a. mit einem exklusiven Jahresmagazin für zuweisungsberechtigte Richter und Staatsanwälte. Als Informationsquelle mit exklusiven Fachbeiträgen wird das Jahrbuch an bundesweit alle Richter und Staatsanwälte versendet und erzielt somit die höchste mögliche Reichweite.