Lieferantenrichtlinie
§ 1 Nachhaltigkeitsverständnis der SozialBank
Wir verstehen nachhaltige Entwicklung als ganzheitliches Zukunftskonzept, das die soziale, die ökonomische und die ökologische Dimension gleichermaßen einbezieht. Aufgrund unserer Herkunft und unseres Geschäftsmodells steht die soziale Dimension im Vordergrund. Mit unserer Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen wir die Vision, die führende Position unter den Finanzinstituten im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit einzunehmen.
Unsere Vision von Nachhaltigkeit basiert auf folgenden Leitlinien:
- Wir bekennen uns zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise. Unseren Beitrag zur Nachhaltigkeit sehen wir in unserem Kerngeschäft.
- Mit unseren Produkten und Dienstleistungen verfolgen wir das Ziel, auf eine lebenswerte Zukunft für nachfolgende Generationen hinzuwirken.
- Wir setzen uns im Interesse der Menschen und zum Nutzen der Allgemeinheit ein, übernehmen soziale Verantwortung und ermöglichen soziale Teilhabe.
- Wir setzen uns für Gleichberechtigung, persönliche Freiheit und Solidarität sowie für ein gutes Leben für alle Menschen ein.
- Die Transparenz und der Dialog mit unseren Kundinnen und Kunden sowie der Gesellschaft zu den Nachhaltigkeitsleistungen der Sozialbank fördern wir aktiv.
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege haben unser Unternehmen 1923 gegründet und gehören bis heute zu unseren Anteilseignern. Vor diesem Hintergrund verstehen wir uns als Teil der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Diese ist für eine zukunftsfähige Gesellschaft unverzichtbar. In unserem Leitsatz „Die Bank für Wesentliches“ machen wir die Relevanz der sozialen Dimension für unser Verständnis von Nachhaltigkeit sichtbar.
Als bundesweit einzige Bank erbringen wir in unserem Kerngeschäft Bankdienstleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung ausschließlich für Akteure aus den Branchen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Mit unseren Kunden pflegen wir langfristige und partnerschaftliche Beziehungen. Unsere Kompetenz in den Kundenbranchen prägt unser Selbstverständnis.
Wir bekennen uns zu einer nachhaltigen Unternehmensführung. Unsere Unternehmenswerte, die wir in unserem Code of Conduct festgeschrieben haben, bilden die Basis für unser Handeln. Als Teil der Sozialwirtschaft geht es uns um einen hohen gesellschaftlichen Nutzen unserer Arbeit. Uns geht es aber auch um einen fairen Umgang und ein vertrauensvolles Miteinander mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenso wie mit Kunden.
Langfristiges Denken und Handeln, ein risikoaverses Vorgehen im Sinne einer Win-Win-Situation für unsere Kunden und unsere Bank gehören zu unserem ökonomischen Verständnis von Nachhaltigkeit.
Die Bewahrung einer intakten Umwelt ist für uns eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir auch als Unternehmen annehmen. Unser ökologisches Verständnis von Nachhaltigkeit beinhaltet einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Die ökologischen Auswirkungen unseres Handelns berücksichtigen wir im Kerngeschäft, bei Geschäftsentscheidungen und in Betriebsabläufen.
Nachhaltig zu wirtschaften und soziale Verantwortung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie für die ökologischen Auswirkungen unseres Handelns zu übernehmen, sehen wir als ständige strategische Aufgabe unserer Unternehmensentwicklung.
- Wir handeln gemäß den Prinzipien des UN Global Compact sowie den ILO Kernarbeitsnormen:
- Wir achten und unterstützen den Schutz der Menschenrechte im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.
- Wir wahren das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen.
- Wir treten für die Beseitigung aller Formen von Zwangs- und Kinderarbeit ein.
- Wir setzen uns für die Beseitigung von Diskriminierung jeglicher Art bei Anstellung und Erwerbstätigkeit ein.
- Wir treten gegen alle Arten der Korruption, einschließlich Bestechung und Erpressung, ein.
- Wir folgen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip.
- Wir fördern die Entwicklung eines größeren Umweltbewusstseins.
- Wir unterstützen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien.
§ 2 Gegenstand der Vereinbarung
- Nachhaltig und verantwortungsbewusst zu handeln ist für die SozialBank ein zentrales Unternehmensziel. Wir sind uns unserer sozialen, ökonomischen und ökologischen Verantwortung bewusst und möchten darüber hinaus eine einwandfreie Lieferkette für unsere Kunden sicherstellen.
- Unter anderem die Ziele der Agenda 2030 und des Pariser Klimaabkommens bilden den Rahmen für eine nachhaltige Beschaffungsstrategie. Zur Verankerung dieser Nachhaltigkeitskriterien in den Geschäftsprozessen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg wird die vorliegende Vereinbarung abgeschlossen.
- Im Folgenden präzisiert die SozialBank die Erwartungen an alle Auftragnehmer. Die Erwartungen orientieren sich u. a. an
a) den Prinzipien des UN Global Compact aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung,
b) der vom BME (Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.) verabschiedeten BME-Verhaltensrichtlinie „Code of Conduct“ sowie
c) den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen).
- Die SozialBank betrachtet diese Anforderungen als wesentlich für die jeweilige Geschäftsbeziehung.
- Bei Verstoß gegen die Nachhaltigkeitsanforderungen wird die SozialBank einen konkreten Maßnahmenplan erstellen. Dieser enthält auch ein Eskalationsschema, das im Extremfall bis zur Kündigung der Geschäftsbeziehung reichen kann. Die SozialBank erwartet, dass der Auftragnehmer auch für die Einhaltung dieser Anforderungen durch seine Geschäftspartner und Subunternehmer Sorge trägt, diese thematisiert und abfragt.
§ 3 Nachhaltigkeitserklärung
- Die SozialBank bekennt sich zu ihrer wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung. Vor diesem Hintergrund werden bei der Bewertung des Angebotes und bei der zukünftigen Abwicklung jederzeit die Prinzipien der Nachhaltigkeit einbezogen.
- Die im Folgenden aufgeführten Erwartungen stellen Mindestanforderungen in diesem Zusammenhang dar und erheben somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die SozialBank erwartet, dass der Auftragnehmer die jeweils geltenden Gesetze und Regelungen sowie internationalen Standards wahrt und achtet.
- Die SozialBank strebt eine faire und partnerschaftliche Geschäftsbeziehung mit ihren Auftragnehmern an und übernimmt Verantwortung gegenüber den Geschäftspartnern, der Umwelt und der Gesellschaft. Die SozialBank erwartet von ihren Geschäftspartnern daher einen auf dauerhaftes und nachhaltiges Handeln ausgerichteten Geschäftsbetrieb.
a) Umweltschutz
- Der Auftragnehmer sorgt für einen ausreichenden Umweltschutz. Hierbei erfüllt er mindestens die lokalen bzw. nationalen rechtlichen Anforderungen und sorgt für eine Minimierung der Umweltbelastungen. Auf Verlangen der SozialBank kann der Auftragnehmer einen Nachweis über die dafür eingeleiteten Maßnahmen vorlegen.
- Der Auftragnehmer soll ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtssicherheit etabliert haben. Es sollen regelmäßig Vorschläge zur Verbesserung der Umweltleistung im Rahmen der Geschäftsbeziehung unterbreitet werden sowie Ziele zur Reduzierung der Umweltbelastung definiert werden.
- Die SozialBank begrüßt, wenn der Auftragnehmer bereits ein systematisches und organisatorisch verankertes Umweltmanagement betreibt bzw. dieses nachweislich aufbaut.
b) Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte sowie Nicht-Diskriminierung
- Der Auftragnehmer erkennt die Menschenrechte an und hält sie ein. Dies gilt insbesondere für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers haben ein Mindestalter gemäß der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Konvention 138. Das Mindestalter darf weder unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, noch unter 15 Jahren liegen. Zwangsarbeit einschließlich Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Häftlingsarbeit praktiziert, toleriert oder unterstützt der Auftragnehmer nicht. Strengere lokale rechtliche Maßstäbe sind vorrangig zu beachten.
- Der Auftragnehmer schließt jede Form der Diskriminierung (z. B. aufgrund Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Meinung oder sozialer Herkunft) mindestens entsprechend den Benachteiligungsverboten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aus. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind vor Belästigung am Arbeitsplatz, insbesondere sexueller Art, zu schützen.
c) Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Der Auftragnehmer gewährleistet die entsprechende Arbeitssicherheit für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Er hält dabei mindestens die rechtlichen lokalen Anforderungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ein. Der Auftragnehmer sorgt für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mindestens gemäß der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), sofern gesetzliche Normen geringere Anforderungen formulieren oder diese fehlen.
d) Gewährleistung fairer Entlohnung und fairer Arbeitsbedingungen
- Der Auftragnehmer zahlt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für einen angemessenen Lebensunterhalt ausreichende und angemessene Löhne. Er hält gesetzliche Mindestlöhne ein. Der Auftragnehmer gewährleistet faire Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er hält nationale Gesetze und Verordnungen über Arbeitszeiten und Arbeitssicherheit sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein.
- Der Auftragnehmer gesteht seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen zu.
e) Anti-Korruption und Anti-Bestechung
Der Auftragnehmer akzeptiert keine Form von Korruption oder Bestechung; er lässt sich in keiner Weise darauf ein.
f) Verantwortung in der Lieferkette
- Gültige nationale sowie internationale Gesetze und Verordnungen sind über die gesamte Lieferkette hinweg einzuhalten.
- Alle durch den Auftragnehmer gelieferten Produkte und Verpackungen müssen den Richtlinien der Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH Verordnung vom Juni 2007; Umsetzung in nationales Recht gemäß REACH Anpassungsgesetz vom 1. Juni 2008) entsprechen; unabhängig davon, ob ein Stoff in der Liste der umweltbezogenen Stoffe als beschränkt oder verboten geführt wird.
- Alle zum Zwecke des Produktschutzes, der Lagerung oder des Transportes von Gütern durch den Auftragnehmer verwendeten Verpackungen müssen recyclingfähig sein oder einem der gängigen Tauschsysteme angehören. Die einschlägigen Zertifizierungen sind vom Auftragnehmer nachzuweisen.
- Bei dem Transport von Waren ist bei der Wahl des Transportmittels darauf zu achten, dass die Umweltbelastung so gering wie möglich gehalten wird. Dabei ist bei internationalen Produkten der Transport per Schiffstransfer dem der Luftfracht und im kontinentalen Bereich der Bahntransport dem der Verbringung mit dem LKW-Vorrang zu geben.
- Die Bank für Sozialwirtschaft begrüßt den Einsatz erneuerbarer Energien im Zuge des Wertschöpfungsprozesses.
- Die Zusammenarbeit mit Herstellern und Händlern, die nachweisbar nach einem der branchenüblichen Prüfsiegel (EMAS, ISO 14001 etc.) zertifiziert oder nach einem der anerkannten Umweltsiegel auditiert sind, wird durch die SozialBank präferiert.