Konzernstruktur

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Änderung unseres rechtlichen Namens von "Bank für Sozialwirtschaft AG" zu "SozialBank AG".

SozialBank

Wie heißt die Bank künftig?

Die Bank heißt künftig SozialBank AG. Das operative Bankgeschäft der Bank für Sozialwirtschaft AG geht auf die SozialBank AG über. Der bereits eingeführte Markenname SozialBank und die neue rechtliche Firmierung SozialBank AG sind dann einheitlich.

 

Ich bin Kunde der SozialBank. Was ändert sich für mich?

Für unsere Kunden und Geschäftspartner ändert sich nichts. Die neue Konzernstruktur hat keinerlei Auswirkungen auf Ihre bestehenden Konten, Verträge oder sonstige Leistungen. Alle Kontonummern, IBAN, Ansprechpartner*innen sowie unsere Produkte und Dienstleistungen bleiben unverändert.

 

Muss ich meine Geschäftspartner/Kunden informieren?

Sie müssen niemanden informieren.

 

Muss ich die Angaben zur Bankverbindung meiner Organisation auf unseren Kommunikationsmitteln (Website, Briefbögen, etc.) ändern?

Wir empfehlen Ihnen, die Bankverbindung in Ihrer Kommunikation von „Bank für Sozialwirtschaft AG“ zu „SozialBank AG“ sukzessive zu ändern, um Rückfragen zu vermeiden. Wenn Sie Ihr Briefpapier mit dem Aufdruck „Bank für Sozialwirtschaft AG“ noch weiterverwenden, hat dies keine Auswirkungen auf Ihre Bankgeschäfte. Bei Neuanschaffung des Briefpapiers können Sie dann die neue Bezeichnung „SozialBank AG“ berücksichtigen.“ Alle Zahlungen auf Ihr Konto sind sichergestellt.

 

Bekomme ich eine neue Bankkarte?

Nein, die Bankkarte bleibt unverändert gültig. Den Namen „SozialBank“ finden sie bereits auf Ihrer jetzigen Karte.

 

Was ändert sich im Online-Banking?

Ab sofort erscheint der Name SozialBank AG statt Bank für Sozialwirtschaft AG, wenn eine Überweisung an Ihr Konto getätigt wird. Sie müssen dazu nichts tun.

 

Was ist mit der Einlagensicherung? Sind meine Guthaben auch bei der SozialBank sicher?

Die SozialBank AG ist Rechtsnachfolgerin der Bank für Sozialwirtschaft AG. Als solche ist sie Mitglied im Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und wie bisher auch der Einlagensicherung des BVR angeschlossen.

 

Sind die Verträge, die ich mit der Bank für Sozialwirtschaft AG geschlossen hatte, weiterhin gültig?

Ja. Die SozialBank AG ist Rechtsnachfolgerin der Bank für Sozialwirtschaft AG. Alle Verträge sind weiterhin gültig.

 

Ich bin Kunde der SozialFactoring oder der SozialGestaltung. Was ändert sich für mich?

Als Kunde der SozialFactoring GmbH oder der SozialGestaltung GmbH sind Sie von der Umfirmierung der Bank für Sozialwirtschaft AG zu SozialBank AG nicht betroffen.

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