Überweisungen in Echtzeit

Überweisungen und Gutschriften in Sekundenschnelle, damit Sie Ihre Zahlungen noch schneller und rund um die Uhr überweisen können.

SozialBank

Seit dem 6. Juni 2023 bieten wir Ihnen Überweisungen in Echtzeit an, damit Sie Ihre Zahlungen noch schneller überweisen können, und das rund um die Uhr. Mit der Echtzeitüberweisung erfolgt der Zahlungseingang auf dem Empfängerkonto binnen weniger Sekunden.

Ihre Vorteile der Echtzeit-Überweisung

  • Überweisung und Gutschrift in Sekundenschnelle
  • Jederzeit verfügbar
  • Europaweit in allen SEPA-Ländern bei teilnehmenden Banken möglich
  • Nutzbar über Ihr Online Banking

Steuern Sie Ihre Liquidität auf den Tag genau und führen Sie Ihre Zahlungen fristgerecht aus!

Neben der bekannten SEPA-Überweisung steht Ihnen seit dem 6. Juni 2023 die neue Echtzeit-Überweisung (auch Instant Payment genannt) in Ihrem Online Banking zur Verfügung.

Immer wenn Sie eine SEPA-Überweisung in Auftrag geben und das Finanzinstitut des Empfängers ebenfalls an dem Verfahren teilnimmt, wird Ihnen die Echtzeit-Überweisung als mögliche Alternative angezeigt. Wählen Sie diese aus, erfolgt der Zahlungseingang auf dem Empfängerkonto binnen weniger Sekunden. Pro Überweisung können Sie bis zu 100.000 Euro versenden und das im gesamten SEPA-Raum und rund um die Uhr.

Häufig gestellte Fragen


Was ist eine Echtzeitüberweisung?

  • Bei einer Echtzeit-Überweisung (auch Instant Payment genannt) kann der Zahlungsempfänger bei teilnehmenden Banken und Sparkassen im SEPA-Raum schon innerhalb weniger Sekunden über den Betrag verfügen. Dabei ist es egal, um welche Uhrzeit oder an welchem Wochentag Sie die Überweisung durchführen.
  • Sie können Echtzeit-Überweisungen sowohl beauftragen als auch empfangen!

Worin besteht der Unterschied zwischen Echtzeit-Überweisung und SEPA-Standardüberweisung?

  • Bei einer Echtzeit-Überweisung erhält der Empfänger innerhalb von wenigen Sekunden den Betrag. Sie ist jederzeit verfügbar – rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr.
  • Die normale SEPA-Standardüberweisung ist an die Geschäftszeiten und die Annahmefristen der Bank für Sozialwirtschaft gebunden. Diese finden Sie unter der Rubrik Services im Download-Center unter dem Bereich Zahlungsverkehr.

Wie beauftrage ich eine Echtzeit-Überweisung?

  • Sie können die Echtzeit-Überweisung in Ihrem Online Banking beauftragen.
  • Dabei gehen Sie wie bei einer normalen SEPA-Standardüberweisung vor:
    • Füllen Sie die Überweisungsmaske wie gewohnt aus
    • Setzen Sie den Haken bei „als Echtzeit-Überweisung ausführen“ (sofern die Bank des Empfängerkontos am Verfahren teilnimmt, ansonsten kann kein Haken gesetzt werden)
    • Anschließend geben Sie den Auftrag mit Ihrem bevorzugten Sicherheitsverfahren frei

Welche Kosten fallen für eine Echtzeit-Überweisung an?

  • Die Preise für eine Echtzeit-Überweisung entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis unter unserer Rubrik Services - Entgeltinformationen & Preise.
  • Die Entgelte berechnen wir Ihnen im Rahmen des Kontoabschlusses.

Gibt es eine Betragsgrenze bei einer Echtzeit-Überweisung?

Sie können derzeit Geldbeträge in Höhe von bis zu 100.000 Euro überweisen.


Welche Banken nehmen am Echtzeit-Überweisungsverfahren teil?

  • Die Teilnahme am Echtzeit-Überweisungsverfahren ist für alle Banken innerhalb des SEPA-Raumes freiwillig.
  • Wir übernehmen für Sie die Prüfung im Online Banking: In der Überweisungsmaske der SEPA-Standardüberweisung wird nach Eingabe der Empfänger-IBAN geprüft, ob die Empfängerbank eine Überweisung in Echtzeit ermöglicht. Wenn das nicht der Fall ist, kann der Zahlungsauftrag nicht als Echtzeit-Überweisung beauftragt werden und das Häkchen kann nicht gesetzt werden.
  • Eine Liste aller teilnehmenden Banken finden Sie auf der Website des EPC.

Wie sicher ist eine Echtzeit-Überweisung?

Beim Echtzeit-Überweisungsverfahren kommen dieselben Sicherheitsstandards zum Einsatz wie bei einer Standardüberweisung. Daher müssen Sie eine Echtzeit-Überweisung, genau wie eine SEPA-Standardüberweisung, mithilfe des Online Banking-Sicherheitsverfahrens freigeben.


Ist eine Umstellung notwendig, um die Echtzeit-Überweisung nutzen zu können?

  • Voraussetzung für die Nutzung der Echtzeit-Überweisung ist ein Zugang zum Online Banking.
  • Eine Umstellung ist nicht erforderlich. Sie können ab dem 6. Juni 2023 jederzeit die Echtzeit-Überweisung in Ihrem Online Banking durch Setzen des Häkchens bei „als Echtzeit-Überweisung ausführen“ nutzen (sofern die Bank des Empfängerkontos am Verfahren teilnimmt).
  • Bitte beachten Sie auch die Sonderbedingungen für die Ausführung von Echtzeit-Überweisungen zu finden auf unserer Webseite unter Services in der Rubrik Sonderbedingungen.
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