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Welches Pflegeheim passt zu mir oder meinem Angehörigen? Diese Frage steht meist am Ende eines langen Entscheidungsprozesses zur Gestaltung der letzten Lebensjahre. Die Antwort ist auf zuverlässige Informationen über die Qualität von Pflegeheimen angewiesen. Leider werden die Prüfergebnisse hierzu in den meisten Bundesländern unter Verschluss gehalten. Wo es genau hakt und was sich ändern muss, nimmt das vorliegende „Spotlight Gesundheit“ der Bertelsmann Stiftung unter die Lupe.
Hierzulande hängt es vom Wohnort ab, ob Pflegebedürftige oder Angehörige ihre Entscheidung auf belastbare Informationen etwa zum tatsächlichen Personaleinsatz oder zu schwerwiegenden Heimmängeln gründen können. Der Hintergrund: Mit dem jüngst reformierten „Pflege-TÜV“ liegen Kernergebnisse aus den MDK-Prüfungen zur Qualität der Pflegeheime auf Bundesebene vor. Ergänzend müssen die Heime selbst Qualitätsangaben machen. Auf Bundesländer-Ebene sieht es anders aus: Prüfergebnisse der für die Heimaufsicht zuständigen Behörden liegen vor, werden aber in den meisten Ländern zurückgehalten. „Menschen auf der Suche nach einem Pflegeheim werden dadurch Informationen zu wesentlichen Auswahlkriterien vorenthalten“, urteilt Autor und Projektmanager Johannes Strotbek. Das verdeutlicht die zugrundeliegende Auswertung der Weissen Liste, die eine Onlinesuche für Pflegeheime anbietet und Vorschläge für den „Pflege-TÜV“ macht.
Fatales Resultat: In fünf Bundesländern ist die Veröffentlichung von Prüfergebnissen zu Pflegeheimen gar nicht erst vorgesehen, in fünf weiteren werden die Ergebnisse trotz gesetzlicher Vorgaben nicht veröffentlicht.In zehn Ländern also bleibt den Verbraucher*innen nichts anderes übrig, als der Eigenauskunft der Einrichtungen zu vertrauen oder jeden einzelnen Anbieter persönlich aufzusuchen.
Um den föderalen Flickenteppich zugunsten einer nutzerfreundlichen Qualitätsübersicht aufzulösen, bedarf es vielfältiger Überlegungen und Maßnahmen. Die Analyse nennt einige Erschwernisse:
Um Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Auswahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung zu erleichtern, sollten alle Bundesländer die erforderlichen Qualitätsdaten veröffentlichen, fordert Strotbek. Eine weitere Empfehlung geht dahin, das Informationsangebot durch ohnehin auf Bundesebene erhobene Einrichtungsdaten zu ergänzen.So könnten die Prüfungen des Medizinischen Dienstes im Zuge des „Pflege-TÜVs“ viel stärker mit den Prüfungen der Landesbehörden abgestimmt werden – mehr Transparenz erfordere also keine zusätzlichen Dokumentationen.
Wünschenswert wäre zudem, die jeweiligen Qualitätsinformationen in der Einrichtung zu veröffentlichen und den Bewohnerinnen, Bewohnern und Angehörigen bekannt zu machen, dies mit einem Verweis auf Vergleichsmöglichkeiten im Internet. Mehr Offenheit könne auch den Heimen zum Vorteil gereichen, sagte Stiftungsvorstand Brigitte Mohn bei der Vorstellung des Berichts. Öffentlich zugängliche Qualitätsinformationen könnten die gute Arbeit von Pflegefachkräften sichtbar machen. „Umgekehrt sollte es aber auch möglich und erlaubt sein, die Pflegeheime zu erkennen, bei denen Defizite bestehen.“
Johannes Strotbek, Qualitätstransparenz in Pflegeheimen. Große Unterschiede bei der Verbraucherinformation der Bundesländer, in: Spotlight Gesundheit. Daten, Analysen, Perspektiven, Nr. 1/2022, Bertelsmann Stiftung (Hrsg), 8 Seiten, Download
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